2.4.2 Die Cash Earnings
Zur Beurteilung der erwirtschafteten Finanzierungsmittel eines Unternehmens sind die "Cash Earnings" (Cash-Flow) von erheblicher Bedeutung. "Die Cash Earnings geben den aus den laufenden erfolgswirksamen geschäftlichen Aktivitäten resultierenden finanziellen Überschuß an, ohne jedoch die Veränderung des Netto-Umlaufvermögens zu berücksichtigen."2.5 Einfacher ausgedrückt stellen sie den Umsatzüberschuß dar, jenen Zahlungssaldo, um den die Einnahmen die Ausgaben übersteigen. Aufgrund des Ermittlungsverfahrens sind die Cash-Earnings schlechter zu manipulieren als der Gewinn. Rückstellungen und Abschreibungen fließen im Gegensatz zu der Berechnung des Jahresüberschusses nicht mit ein. Es werden nur zahlungswirksame Erfolgspositionen berücksichtigt. Die Stromgröße Cash-Earnings ist somit ein Finanzindikator für die Innenfinanzierungskraft bzw. Ertragskraft eines Unternehmens.
In
der Literatur werden zwei Ansätze - die direkte und die indirekte Methode -
zur Bestimmung der Cash Earnings beschrieben. Bei der korrekten Berechnung führen
beide Methoden zum gleichen Ergebnis. Seitens der DVFA/SG wird die indirekte
Ermittlungsmethode bevorzugt. "Die direkte Methode ist sehr aufwendig und stellt
keine unmittelbare Verbindung zum Jahresüberschuß her".2.6
Die Behauptung, dass die direkte Methode aufwendiger sei als die interne,
ist zweifelhaft. Sie wird von Bieg ausführlich widerlegt.2.7
In der Literatur wird die direkte Methode bevorzugt:
"Da diese aufgrund ihrer Vorgehensweise das gedankliche Fundament des Cash Flow
bildet"2.8
, werden Fehlinterpretationen bzgl. der Liquiditätsaussage vermieden. Bei der
indirekten Ermittlung hingegen wird die Struktur der zahlungswirksamen Komponenten,
welche für die Liquiditätseinschätzung notwendig ist, nicht erkennbar. Die direkte
Methode ermöglicht es, die Finanzierungsquellen zu erkennen. Dadurch Aussagen
über die Mittelverwendung in der Unternehmung möglich und somit über die Geschäftsentwicklung
im betrachteten Jahr. Die indirekte Ermittlung zeigt, "wie es durch Bildung
rechentechnischer Positionen gelang, die erwirtschafteten Mittel im Unternehmen
zu binden."2.9
Welche Berechnungsmethode verwendet wird, hängt von
der Fragestellung ab, die der Analyst beantwortet haben möchte.
2.4.2.2 Die indirekte Ermittlung der Cash Earnings nach DVFA/SG
Bei ihrer Berechnung wird vom Jahresergebnis ausgegangen, dem "der ausgabelose Aufwand hinzugerechnet und von dem der einnahmelose Ertrag abgezogen wird."2.10
Das
nachfolgend aufgeführte Schema berücksichtigt Korrekturen an dem Jahresüberschuss
insofern diese von wesentlicher Bedeutung sind und die zeitliche Verwerfung
zwischen Erfolgs- und Zahlungswirksamkeit repräsentieren. Miteinbezogen "werden
nur diejenigen Aufwendungen und Erträge, die nicht im Berichts- oder Folgejahr
zu Ausgaben/Einnahmen führen":2.11
1. Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 2. + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 3. - Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens 4. +/- Veränderung der Rückstellungen für Pensionen bzw. anderer langfristiger Rückstellungen 5. +/- Veränderung der Sonderposten mit Rücklageanteil 6. +/- Latente Ertragssteueraufwendungen bzw. -erträge 7. +/- Andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge von wesentlicher Bedeutung 8. = Cash Earnings 9. +/- Bereinigung zahlungswirksamer Aufwendungen/Erträge aus Sondereinflüssen 10. = Cash Earnings nach DVFA/SG |
Die somit berechneten Cash Earnings enthalten auch die zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge aus Sondereinflüssen.
Neben der allgemeinen Jahresabschlussproblematik, dass der externe Leser sich auf den Jahresabschlussersteller verlassen muss, bleiben der Aussagefähigkeit des
Cash-Flows "Grenzen gesetzt, da bei der Ermittlungsmethode alle zahlungsunwirksamen
Aufwendungen und Erträge aus dem Jahresüberschuss eliminiert werden müssten."2.12
Die einzelnen Kritikpunkte werden von Bieg umfassend ausgeführt.2.13
Der DVFA/SG-Standard sorgt dafür, dass die unterschiedlichen
Cash-Flow-Definitionen durch ein einheitliches Berechnungsverfahren ersetzt
werden, welches Unternehmensvergleiche erlaubt.